Aktulles Reco-E

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Reco-E GmbH, Wilhelm-Keim-Straße 3b, 82031 Grünwald:


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in zwei Unterpunkte untergliedert.

Zum einen enthalten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Allgemeinen Einkaufsbedingungen (A.)

sowie die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (B.).

Allgemeine Einkaufsbedingungen:

Geltungsbereich, Informationen, Allgemeines:

Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten zwischen uns, der Firma Reco-E GmbH, und dem Lieferanten von Schrott oder Altmetallen (nachfolgend „Lieferant“) ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lieferanten werden von uns nicht akzeptiert, es sei denn, wir haben die Geltung der abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten vorab ausdrücklich schriftlich akzeptiert. Vertragsgegenstand ist der Einkauf von unterschiedlichen Recyclingstoffen durch den Lieferanten. Lieferanten im Sinne dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen sind Verbraucher, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, als auch Unternehmer. Ein Ankauf von Verbrauchern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, findet nicht statt.

Vertragsschluss:
Der Vertrag wird zwischen uns und dem Lieferanten zu den nachfolgenden Bedingungen geschlossen: Nach der Abgabe des Materials unterbreiten wir dem Lieferanten ein Angebot. Es steht dem Lieferanten frei, das Angebot anzunehmen oder abzulehnen. §§ 377 HGB ist hierbei ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt bei der Anlieferung der Schrotte durch den Lieferanten auf unser Betriebsgelände, als auch bei der Abholung von (von uns) gestellten und vom Lieferanten aufgefüllten Containern. Ferner gilt dies auch bei von uns geleisteter Abholung mittels LKW samt Anhänger.
Sollte der Lieferant das von uns abgegebene Angebot nicht annehmen, so ist der Anlieferungsvorgang (Abholen des Containers, bzw. Wiegen des angelieferten Materials) für den Lieferanten kostenlos. Der Abtransport von unserem Betriebsgelände ist jedoch von dem Lieferanten zu veranlassen und auf eigene Rechnung durchzuführen.
Eine Vermischung des angelieferten Materials mit Material auf unserem Betriebsgelände findet durch uns bis zum Vertragsschluss nicht statt.

Annahme von Elektronikschrott sowie dessen Komponenten sowie Haftung bei Anlieferung:

Grundsätzlich nehmen wir alle Arten von Elektronikschrott entgegen. Dies gilt jedoch nicht für durch gefährliche Stoffe kontaminierte Metalle. Dies sind insbesondere radioaktiv kontaminierte Stoffe oder solche Stoffe, die besonders überwachungsbedürftig im Sinne der Bestimmungsverordnung von Abfällen sind. Im Einzelfall sind wir zur Ablehnung einer Anlieferung unter Nennung von Gründen berechtigt.

Der Lieferant sichert uns bei Anlieferung bzw. Beladen unserer Container / Abholung des Schrotts durch uns, zu, dass keine Rechte Dritter an das an uns gelieferte Material bestehen. Der Lieferant ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Auskunft über seine Identität, bzw. über die anliefernde Firma zu erteilen, ebenso auf unser Verlagen die Herkunft lückenlos offen zu legen.

Bei Anlieferung des Elektronikschrottes und dem Befahren und Betreten unseres Betriebsgeländes ist Vorsicht walten zu lassen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass auf unserem Betriebsgelände höchstens Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf. Ferner hat der Lieferant darauf zu achten, dass unser Betriebsablauf nicht gestört wird und Fahrwege passierbar bleiben. Im Weiteren gilt auf unserem Betriebsgelände die StVO. Der Lieferant ist für die Entladung seiner Anlieferung selbst verantwortlich, wird jedoch ggf. durch einen unserer Mitarbeiter dabei unterstützt.

Die Abrechnung des angelieferten Schrottes erfolgt auf Basis unserer Preisliste sowie von uns mitgeteilter Preise anhand ermittelter Qualitätskriterien.Gerne teilen wir dem Lieferanten unsere aktuelle Preisliste mit oder erstellen ein auf den Lieferanten zugeschnittenes Angebot. Dabei kann der Lieferant sich telefonisch, per Fax, postalisch oder persönlich mit uns in Verbindung setzen.

Die Abrechnung erfolgt nach Wahl des Lieferanten entweder in bar oder Überweisung. Eine Vergütung in bar erfolgt jedoch lediglich bis zu einem Betrag von € 1.000,00. Bei Elektronikschrotten, die eine nicht metallische Fremdanhaftung aufweisen, erfolgt ein durch uns kalkulierter Abschlag. Die Vergütung mittels Überweisung / Scheck erfolgt innerhalb von bis zu 12 Wochen nach Anlieferung / Abholung, bzw. Vertragsschluss.

Der Lieferant erhält eine ordnungsgemäße Abrechnung über die angelieferten Elektronikschrotte, sofern wir diese entgegen genommen haben.

Datenschutz:

Der Lieferant ist damit einverstanden, dass wir zum Zwecke der Rechnungslegung sowie bei Barauszahlungen personenbezogene Daten durch Vorlage von Ausweisdokumenten erfassen und entsprechend den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes speichern.

Wir verwenden die Bestandsdaten des Lieferanten ausschließlich zur Abwicklung des jeweiligen Vertrages. Alle Daten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der Bundesdatenschutzgesetze (BDSG) von uns gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt ausschließlich an die im Rahmen der Vertragsabwicklung beteiligten Dienstleistungspartner, wie z.B. an den mit der Lieferung beauftragte Logistik-Partner und das mit Zahlungsangelegenheiten beauftragte Kreditinstitut.

Mit dem Vertragsschluss erklärt sich der Lieferant mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten entsprechend den vorgenannten Hinweisen einverstanden.

Nach dem Bundesdatenschutzgesetz hat der Lieferant ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über die gespeicherten Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Daten, bei Auskünften, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten sowie Widerruf erteilter Einwilligungen wendet sich der Lieferant bitte an uns (s.o.). Sofern die bei uns zu dem Lieferanten gespeicherten personenbezogenen Daten unrichtig sind, werden die Daten auf einen entsprechenden Hinweis des Lieferanten selbstverständlich berichtigt. Der Lieferant hat ferner das Recht, die Einwilligung in die Speicherung in die personenbezogenen Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Im Falle einer entsprechenden Mitteilung werden die zu dem Lieferanten gespeicherten personenbezogenen Daten gelöscht, es sei denn, die betreffenden Daten werden zur Erfüllung der Pflichten des geschlossenen Vertragsverhältnisses noch benötigt oder gesetzliche Regelungen stehen einer Löschung entgegen.

Geheimhaltung:

Der Lieferant ist verpflichtet, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Informationen bzw. Kenntnisse, die durch die Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Lieferanten bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu wahren. Dies gilt insbesondere für die von uns erstellten Preislisten.

Der Lieferant darf nur nach unserer vorherigen Zustimmung mit der gemeinsamen Geschäftsbeziehung werben.

Gerichtsstand, anwendbares Recht:[AB1] 

Sofern der Lieferant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, vereinbaren die Parteien den Gerichtsstand München.

Hinsichtlich aller Rechte und Pflichten aus dem mit uns abgeschlossenen Vertrag findet deutsches Recht Anwendung. Das UN-Kaufrecht (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Salvatorische Klausel:


Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, sind die Vertragsparteien verpflichtet, bezüglich der unwirksamen Teile Regelungen zu treffen, die dem wirtschaftlich gewollten Ergebnis am nächsten kommen.

Verkaufs- und Lieferbedingungen:

Geltungsbereich, Informationen, Allgemeines

Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten zwischen uns und unsere Kunden ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden von uns nicht akzeptiert, es sei denn, wir haben die Geltung der abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden vorab ausdrücklich schriftlich akzeptiert.

Vertragsgegenstand ist der Verkauf und die Lieferung von unterschiedlichen Recyclingstoffen vorwiegend metallischer Art.

Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind Verbraucher, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, als auch Unternehmer. Ein Verkauf an Verbraucher, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, findet nicht statt.

Vertragsschluss

Angebote und Aufträge des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher Erklärung durch uns als angenommen.

Unsere Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne jeden Abzug fällig. Zahlungsverzug tritt spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung ein. Dies gilt für Verbraucher nur dann, wenn sie in unserer Rechnung bzw. Zahlungsaufstellung darauf ausdrücklich hingewiesen worden sind. Die rechtzeitige Zahlung ist nur dann gegeben, wenn der Rechnungsbetrag innerhalb dieser Frist auf einem unserer Geschäftskonten zu dessen endgültiger freier Verfügung eingegangen ist.

Ab Verzug wird die offene Forderung bei Verbrauchern in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz verzinst. Sofern es sich bei den Kunden um einen Unternehmer handelt, wird die offene Forderung mit 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz verzinst. Wird ein höherer Zinssatz durch Inanspruchnahme von Bankkrediten etc. nachgewiesen, sind wir jedoch berechtigt, den höheren Zinssatz geltend zu machen.

Ein Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur dann, wenn die von ihm zur Aufrechnung gestellten Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt und unbestritten sind. Ist der Kunde Unternehmer, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Die Rechnungslegung bzw. Barabrechnung durch uns erfolgt auf der Grundlage des Materialendgewichtes und unserer Qualitätseinschätzung oder eines beauftragten Dritten beim Warenverkauf.

Bei Abrechnung ist der Kunde verpflichtet, bei Aufforderung seine Unternehmereigenschaft mit der Berechtigung zum Vorsteuerabzug uns durch vorherige Vorlage einer geeigneten Bescheinigung des Finanzamtes nachzuweisen. Folgebescheinigungen sind jährlich vorzulegen. Für den Handel mit Schrotten gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Reverse-Charge-Verfahrens. Das Reverse-Charge-Verfahren bezeichnet die Verlagerung der Umsatzsteuerschuld vom leistenden Unternehmer auf den unternehmerischen Leistungsempfänger bzw. die die Leistung empfangende juristische Person. Beim Leistungsempfänger fallen Steuerschuld und Vorsteuerabzug zusammen und saldieren sich direkt.

Lieferung, Lieferfristen, Gefahrübergang

Die Lieferung erfolgt grundsätzlich ab unseren Lagerstätten. Falls nichts anderes vereinbart wurde, sind Lieferungen kostenpflichtig. Die vereinbarten Termine und Fristen der Lieferung sind bindend.

Der jeweilige Kunde ist verpflichtet, unverzüglich schriftlich mitzuteilen, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die vereinbarten Termine und Fristen nicht eingehalten werden können.

Wird die Ware durch den Kunden zum vereinbarten Zeitpunkt nicht abgenommen, sind wir berechtigt, eine angemessene Annahmefrist zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den entstandenen Schaden geltend zu machen.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht – sofern es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt – die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung bereits mit Auslieferung der Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmten Person (z.B. Spediteur) über.

Höhere Gewalt

Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf Höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder auf ähnliche, nicht von uns vertretene Ereignisse, z.B. Streik oder Aussperrung, zurückzuführen, so verlängern sich die Fristen um die Zeiten, während derer das vorgezeichnete Ereignis oder seine Wirkungen andauern.

Unser Recht zum Rücktritt vom Vertrag gemäß § 326 Abs. 5 BGB bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 Eigentumsvorbehalt

Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Reco-e GmbH

Datenschutz

Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir zum Zwecke der Rechnungslegung sowie bei Barauszahlungen personenbezogene Daten durch Vorlage von Ausweisdokumenten erfassen und entsprechend den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes speichern.

  1. Wir verwenden die Bestandsdaten der Kunden ausschließlich zur Abwicklung des jeweiligen Vertrages. Alle Daten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der Datenschutzverordnung (DSGVO) von uns gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt ausschließlich an die im Rahmen der Vertragsabwicklung beteiligten Dienstleistungspartner, wie z.B. an den mit der Lieferung beauftragte Logistik-Partner und das mit Zahlungsangelegenheiten beauftragte Kreditinstitut.
  2. Mit dem Vertragsschluss erklärt sich der Kunde mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten entsprechend den vorgenannten Hinweisen einverstanden.
  3. Gemäß Datenschutzverordnung (DSGVO) hat der Kunde ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über seine gespeicherten Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten, bei Auskünften, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten sowie Widerruf erteilter Einwilligungen wenden Sie sich bitte an die oben genannte Adresse und Personen. Sofern die, bei uns zu dem Kunden gespeicherten personenbezogenen Daten unrichtig sind, werden die Daten auf einen entsprechenden Hinweis des Kunden selbstverständlich berichtigt. Die Kunden haben ferner das Recht, ihre Einwilligung in die Speicherung in die personenbezogenen Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Im Falle einer entsprechenden Mitteilung werden die zu dem Kunden gespeicherten personenbezogenen Daten gelöscht, es sei denn, die betreffenden Daten werden zur Erfüllung der Pflichten des geschlossenen Vertragsverhältnisses noch benötigt oder gesetzliche Regelungen stehen einer Löschung entgegen.

Geheimhaltung

Der Kunde ist verpflichtet, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Informationen bzw. Kenntnisse, die durch die Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu wahren.

Der Kunde darf nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung mit der gemeinsamen Geschäftsbeziehung werben.

Gerichtsstand, anwendbares Recht

Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, vereinbaren die Parteien den Gerichtsstand München.

Hinsichtlich aller Rechte und Pflichten aus dem mit uns abgeschlossenen Vertrag findet deutsches Recht Anwendung. Das UN-Kaufrecht (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein Oder werden, sind die Vertragsparteien verpflichtet, bezüglich der unwirksamen Teile Regelungen zu treffen, die dem wirtschaftlich gewollten
Ergebnis am nächsten kommen.

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